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1.
Veranstalter:
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Thüringer
Seglerverband
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2.
Geltungszeitraum:
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01.
November des Vorjahres bis 31. Oktober / Gewertet werden maximal
50 Fahrtentage
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3.
Fahrtbereich:
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unbegrenzt
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4.
Teilnahmebedingungen:
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(1)
Alle Mitglieder der Vereine des Thüringer Seglerverbandes
(2)
Eintragen in die Meldeliste des jeweiligen Vereins
(3)
Bootsführer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins
für den zu befahrenden Bereich sein
(4)
Für das verwendete Sportboot muss eine Haftpflichtversicherung
bestehen
(5)
Führen eines Bord- oder Logbuches
(6)
Teilnahmeberechtigt sind Segelsurfer, Segler und Motorbootfahrer
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5.
Wertung:
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Getrennte
Wertung für folgende Bootsarten:
(1)
Segelsurfbretter (SSB)
(2)
Jollen (J)
(3)
Jollenkreuzer (JK) (P-, R-, SR- und baugleiche GFK-Kreuzer) ohne
Ballast
(4)
Seekreuzer und Motorsegler (SK)(5)
Motorboote (M)
In
den Bootarten (1)-(5) Wertung getrennt nach Jugend (U19), Frauen,
Männer
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6.
Meldung und Termin:
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Meldung
erfolgt durch die Eintragung in die Starterlisten bei den Vereinen.
Termin für die Einsendung an den Obmann Fahrtensegeln des Landesverbandes
ist der 31. Mai des Jahres.
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7.
Teilnehmergebühr:
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2,50
Euro je Starter sind vom Verein bis 30. Juni des Jahres an den TSV
zu überweisen. Zum gleichen Termin sind die Starterlisten der
Vereine dem Fahrtenobmann des TSV zu übergeben.
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8.
Teilnahmenachweis:
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Eintragung
der Fahrten in ein Bord-/Logbuch mit folgenden Angaben:
*
Name des Teilnehmers (bei mehreren Teilnehmern im gleichen Boot:
Eintragung in ein Bordbuch)
* Datum,
Kursbeschreibung, Zeit-, Wetter-, Windangaben, besondere Vorkommnisse,
Revierinformationen.
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9.
Versicherungsschutz:
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Voraussetzung
für die Sportversicherung ist die gültige Meldung als
Nachweis der organisierten sportlichen Betätigung zusammen
mit dem abgestempelten Bordbuch.
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10.
Bewertungssystem:
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(1)
Je Segel-km (auch gestakt/gepaddelt)
stromauf
(Strömung>=2km/h) : 4 Punkte
ruhendes
Gewässer/stromab : 1 Punkt
(2) Je Motor/Schlepp-km
stromauf
(Strömung>=2km/h) : 0,5 Punkte
ruhendes
Gewässer/stromab : 0,1 Punkte
(3) Schleusen: Je Vorgang : 4 Punkte
(4) Für die Teilnahme an max. 5 Gemeinschaftsveranstaltungen
einschließlich An- und Absegeln : 20 Sonderpunkte
(5) Für die Teilnahme an max. 3 Großveranstaltungen mit
mehr als 3 Vereinen (z.B. Fahrtenseglertreffen) : 50 Sonderpunkte
(6) Wettfahrtleiter, Schiedsrichter und Übungsleiter für
max. 2 Veranstaltungen im Jahr : 20 Sonderpunkte
(7) Landtransport zwischen Heimathafen und Einsatzort je 100km :
2 Punkte
(8) Sonderpunkte für Fernfahrten zu Wasser vom Heimathafen/Einsatzort
aus
ab
200 km Kurslänge : 100 Punkte
jeder
weitere Kilometer : 0,5 Punkte
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11.
Hinweise für die Bewertung:
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(1)
Beginn und Ende der Fernfahrt sind im Bordbuch eindeutig zu kennzeichnen.
Bei mehreren Fernfahrten sind diese zu nummerieren.
(2) Die Distanzen müssen sich aus den Angaben im Bordbuch ergeben,
ermittelt aus:
*
Wasserwanderkarten
*
Seekarten
*
Straßenkarten
(3)
Seemeilen sind in km umzurechnen (Faktor 1,852 km/sm).
(4)
Die Summe der Punkte ist auf ganze Zahlen zu runden.
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12.
Auswertung:
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(1)
Die Auswertung der Bordbücher und die Eintragung der Punktzahlen
in die Meldelisten
erfolgt durch die Fahrtenobleute der
Vereine.
(2) Abgabetermin beim Landes-Fahrtenobman: 30. November des Jahres.
(3) Die Meldelisten müssen folgende Angaben enthalten:
*
Name, Vorname * Geb.-Jahr
* Bootsart (Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Bootsarten)
* Punktzahl
* Unterschrift
des Fahrtenobmanns
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13.
Preise:
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*
Preise für Teilnehmer
(1) Sachpreise und Urkunde 1 bis 3 in jeder Wertungsgruppe
(2) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem würdigen
Anlass. Die Vergabe kann der LSV auch an den jeweiligen Verein übertragen.
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14.
Einsprüche:
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Einsprüche
sind bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Vorsitzenden des TSV
einzureichen.
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15.
Sonderwettbewerb/
Außergewöhnliche Törns:
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Außerhalb
der des Fahrtenwettbewerbs prämieren die LSV zusätzlich
außergewöhnliche Törns.
Voraussetzung dafür ist das Einreichen des Bordbuches und einer
Reisekurzbeschreibung mit folgendem Inhalt:
(1) Jacht
(Name, Typ, Länge, Breite, Tiefgang, Segelfläche, Motorleistung)
(2) Reiserevier (Reiseweg, Start-, Zielhafen, Entfernung, errechnete
Punktzahl nach obigem Schema)
(3) Zeitraum (von ... bis), Teilnehmer männlich/weiblich, Unterzeichner/Unterschrift,
Anlagen,
(4) Die Sieger dieses Wettbewerbes ermittelt der Fahrtensegelausschuss
des jeweiligen Landes.
Alle Teilnehmer erhalten eine Erinnerungsurkunde.
(5) Die Bewertung für den Fahrtenwettbewerb der Kreuzerabteiling
(KA) ist unabhängig von diesem Fahrtenwettbewerb an die KA
einzureichen.
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